Gastronews & Trends

 

 

Rezept mit Alleinstellungsmerkmal

Nachkochen empfohlen....

Boeuf á la mode
Dieses klassische Gericht der Moderne ist durch das protektionistische Verbot des Rotweinanbaus an der Mosel durch Napoleon in der moselfränkischen Küche
über fast 2 Jahrhunderten hinweg in Vergessenheit geraten und wurde notgedrungen durch den etwas deftigeren Rheinischen Sauerbraten ersetzt.
Durch die Renaissance des Rotweinanbaus an der Mosel in den letzten beiden Jahrzehnten beizen heute Gourmets in der moselfränkischen Küche ihren vermeintlichen
"Sauerbraten" nur noch mit Wurzelgemüse aus heimischen Gärten und Spätburgunder aus den besten Steillagen der Mosel und geben so dem Sonntags- und Festtagsbraten eine feinere und authentischere Note.


2,5 kg Rinderbraten (Schmorbraten aus dem Schwanzstück, Rose oder Blume)
8 mittel-große Möhre(n), in 2 cm lange Stücke geschnitten
2 Tomate(n), abgezogen
1 Kalbsknochen, zerhackt
100 g Speck, durchwachsenen, gewürfelt
50 g Speck, fett, gewürfelt
Butter, Schmalz
1/2 Tasse Weinbrand
1 Bund Kräuter (Bouquet garni - Kräuterbündel aus 1 Strauß Thymian, 1 Lorbeerblatt, 1 fingerlanges Stück vom weißen )
24 Schalotten, geschält, ganz
Rinderbrühe

Für die Marinade:
1/2 Flasche Wein, rot, kräftig (Burgunder oder Cote du Rhone)
2 Zwiebeln, in Scheiben
3 Lorbeerblätter, zerbröselt
1 TL Thymian
2 Zehen Knoblauch, in Scheiben
1 Bund Petersilie, grob geschnitten
Salz und Pfeffer
Piment

Weißen und schwarzen Pfeffer sowie einige Körner Piment mörsern und das Fleisch damit einreiben (richtig einmassieren).
Großzügig salzen. In die Marinade legen und 24 Std. im Kühlschrank liegen lassen, häufig wenden (ich nehme dazu einen großen Gefrierbeutel, dann riecht der Kühlschrank nicht).
Den fetten Speck in einer Pfanne auslassen und verwerfen. Im Speckfett die Schalotten und die Möhren bei mittlerer Hitze anbräunen.
Danach in einer flachen Form im Ofen bei 180°C gar dünsten, dabei darauf achten, dass immer Flüssigkeit in der Form ist (Bouillon).
Beiseite stellen. Das Fleisch aus der Marinade nehmen und abtrocknen.
Die Marinade durchsieben und aufheben.
Das Fleisch in sehr heißem Schmalz in einer schweren Pfanne von allen Seiten kräftig anbraten (je besser die Kruste, desto besser später die Sauce).
Mit dem Weinbrand flambieren, am besten etappenweise. Das Fleisch aus der Pfanne nehmen und den Bratensatz mit etwas Bouillon abkochen.
In einem großen Schmortopf (Gänsebräter ist ideal) die Butter schmelzen und darin das Gemüse aus der Marinade andünsten.
Darauf das Fleisch, den Knochen, die Tomaten, das Kräuterbukett und die Speckwürfel.
Den gelösten Bratensatz, die Marinade und soviel Bouillon dazugießen, dass das Fleisch zu einem Drittel in Flüssigkeit liegt.
Den Bräter verschließen und bei 175°C 4 Std. im Ofen garen lassen.
Von Zeit zu Zeit wenden, evtl. etwas Brühe nachgießen.
Das Fleisch aus dem Bräter nehmen und warm stellen. Die Sauce durchsieben und dabei das Gemüse gut ausdrücken.
Sauce entfetten und auf die Hälfte einkochen. Abschmecken und die Möhren und Schalotten in der Sauce erhitzen.
Das Gemüse um den Braten garnieren. Mit etwas Sauce anfeuchten, den Rest in einer Sauciere reichen.

Mit diesem Gericht setzen Sie Alleinstellungsmerkmale.
Ein Gastronom aus der Eifel nutzt permanent diese Möglichkeit.
Versuchen Sie zu Ihrem Gericht eine Geschichte zu erzählen. Die werden schnell merken, dass gerade dieses herausgestellte
Gericht unter den Rennern auf Ihrer Karte sein wird.

Aber mit Geschichten erzählen ist es nicht alleine getan.
"Die Inhalte müssen stimmen!"

Mit Inhalten meine ich "Die bestmögliche Qualität".
Sie müssen das, was Sie versprechen, auch halten.

Wer sich von einer gelebten Gastronomie überzeugen möchte, kann hierzu die Klostergaststätte in Himmerod (Eifel) besuchen.
Regionalen Gerichte verwöhnen hier mit selbst gemachten täglich die Gäste.


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Tagungsidee

Ein Name verpflichtet:
Wer sich "modernes oder Traditions-Hotel nennt", muss mit frischen Ideen überzeugen.

Ein ungewöhnliches Konzept hält das Hamburger Drei-Sterne-Superior-Hotel unter anderem in Sachen
Veraltungspausen parat. Die tagenden Unternehmen können entscheiden ob sie ihren Seminarteilnehmern
zwischendurch eine klassische, "do it your self"-, "Wohlfühl"- oder "Avantgarde"-Pause" gönnen wollen.

Bei der klassischen Variante stehen Kekse (Tante Käthes Feingebäck) oder Kuchen (Oma Hedwigs Kuchen) zur Auswahl.
Das allein ist schon eine nette Idee: Der Pausenverpflegung Namen zu geben, die einen Hauch von Nostalgie
aufkommen lassen. Aber es kann auch richtig spannend oder entspannend werden. Bei der "do it your self"-Pause
müssen die Teilnehmer selber ran. Sie pressen ihren Orangensaft und wickeln Wraps mit Zutaten nach ihrem
Geschmack (Gemüse, Fleisch, Käse...)

Das Pendant für die Bequemen ist dagegen die Wohlfühl-Pause.
Sie beinhaltet fertige Stärkungen wie Wraps, Müsliriegel und frische Obstsäfte sowie eine professionelle Massage
für jeden Teilnehmer. Die hätten sich zwar eigentlich die Leute aus der "do it your self"-Pause verdient,
aber es sei ihnen gegönnt.

Spannend wird es in der Avantgarde-Pause. Hier werden molekulare Snacks vor den Augen der Teilnehmer zubereitet,
alkoholfreie Cocktails in Reagenzgläsern kredenzt und für die süße Zunge Schokoladen-Aromen zum Verkosten angeboten.
Wie es sich für ein Hotel in Norddeutschland gehört, steht beim Getränkeangebot der Tee im Mittelpunkt.
Hier haben die Teilnehmer die Qual der Wahl zwischen 12 verschiedenen Sorten.
Kaffee gibt es aber selbstverständlich auch.

Hinter dem neuen Pausenkonzept steht Jan Lucasse, der als Leiter der Sales- und Marketingabteilung seit Ende
letzten Jahres auch für den Tagungssektor zuständig ist. Laut Lucassen geht das Konzept auf:
"Je nach Art und Anlass der Sitzung bieten wir die passende Art der Pause an. Das wird sehr gut angenommen."

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Tapete, so wie ich es will

Wir realisieren Ihnen Ihre individuellen Vorstellungen für die Wand.
Ihrer Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Unser Produkt kommt in verschiedenen Bereichen zum Einsatz.

* Messebau, wenn Sie Ihren Messestand individuell gestalten wollen oder Standwände verkleiden wollen, liefern wir eine professionelle Lösung.

* Ladeneinrichtung, mit unserem Produkt erhält Ihr Geschäft einen unverwechselbaren "Anstrich".

* Werbeplakat, Präsentationen, wir bringen Ihr Produkt groß an die Wand.

* Bühnenbild, Kulisse, wir schaffen den gewünschten Hintergrund

* Individuelle Motivtapeten / Fototapeten für die private Wand

Erstellen Sie mit unserer Hilfe eindrucksvolle Wanddekorationen, die einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Alles was digital vorliegt, verarbeiten wir zur Tapete. Schon mit kleinen Kompaktkameras lassen sich riesige
Tapeten erstellen. Faustregel, 1 Mio. Pixel pro qm Druck.

Verleihen Sie Ihrem Geschäft ein individuelles Thema und unterscheiden Sie sich so von der Konkurrenz.

Nutzen Sie die Panorama Borte für Ankündigungen, Specials, Speisekarte? 46,5cm hoch und bis zu 10m lang.
Aber es geht auf Wunsch natürlich auch kürzer und schmaler. Wir stellen jedes gewünschte Maß her.
Lästiges Zuschneiden bei der Verarbeitung entfällt. Und der Clou, die Tapete läßt sich im Ganzen wieder
abziehen und wieder verwenden ( Abhängig vom Kleber).

Erfahren Sie mehr über unser Angebot auf unsererWebseite:
www.tapetengenie.de

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Ein starkes Doppel

Lustvolle, gesunde Esskultur durch mehr als satt
im Einklang mit einer trendigen Gastronomie.

Vom spontan geplanten Restaurantbesuch über lockende, vegetarisch leichte Gerichte auf einer Inlay-Speisekarte zum zufriedenen Gasterlebnis.

Nur zufriedene Gäste sorgen für Spitzenergebnisse – auf diese Formel lässt sich eines der Erfolgsrezepte einer neuen Einrichtung im Herzen Westfalens bringen. So kreierte Ingrid Schrader für ihr Unternehmen „mehr als satt“ Gerichte, die den Anforderungen von „gesundheitsbewussten“ Gästen gerecht werden. Eine Zielgruppe, die eine immer höhere Bedeutung in der Gastronomie bekommt – längst ist der suchende Blick im Salat- oder im vegetarischen Angebot der Speisekarte für viele Gäste normal. Besonders die Frauen filtern die Speisekarte vergebens nach Gerichten, die figurschonend, lecker, fleischlos und vor allem „leicht“ daherkommen.

Die Gäste bilden heute wie gestern die Grundlage für neue Trends in der Gastronomie – zur Zeit beinhaltet der Trend die Einbindung einer ausgewogenen, gesunden Ernährung in Form von „leichten“ aber schmackhaften Gerichten in die bestehende Speisekarte. Wie oft bleibt „Frau“ oder auch „Mann“ da nur das Salatangebot als Wahl, weil Kreativität auf diesem Sektor zu wünschen übrig lässt! Neben schmackhaften, leichten Gerichten möchten ihre Gäste die gewohnte Geselligkeit genießen, einen leichten Wein oder sogar ein stilles Wasser trinken, und somit „quasi nebenbei“ zusätzlich etwas für ihr Gesundheits-Gewissen tun!
„mehr als satt“ bietet Ihnen als Gastronom neue Rezepte, eingebunden in ein Konzept, das die diplomierte Ernährungsberaterin Ingrid Schrader erarbeitet und in die Tat umgesetzt hat. Eine wunderbar unkomplizierte Küche mit Grundlage von modernen Ernährungskriterien und Berücksichtigung von Saisonwaren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.

Die Rezepte sind nachvollziehbar für den Küchenchef, und vor allem sind sie alle auf ein Minimum an Fett- und allergiefördernden Inhaltstoffen reduziert, ohne jedoch an Geschmack einzubüßen. Sie erhalten durch die Verbindung von „mehr als satt“ mit ihrem bestehenden Speisenangebot eine grandiose Grundlage für Ihre „Wohlfühlbeilage“ der Speisekarte, neue Balance für Ihren Gast und auch für Ihr individuelles Angebot. Die Gerichte können zielgerichtet mit einem g`sunden Begleitgetränk kalkuliert, und die Inlay-Speisekarte für Ihr Haus kann saisonal passend eingelegt werden.


„mehr als satt“ realisiert so auf einfachste Weise die Kombination eines Trends mit einem Wiedererkennungswert und zeigt dem Gast Ihre Bemühungen, gesunde, ökologisch tadellose Ernährung auch in der Gastronomie umsetzbar zu machen.

Buen Appetito
wünscht Ingrid Schrader


www.mehralssatt.de

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Rauchen in rauchfreien Zonen

Nikaroma ist ein unentzündbares, atomisierendes Gerät, das ähnliche Funktionen und Merkmale wie die gewöhnliche Zigarette ausübt und trägt. Man fühlt sich frischer und dem Raucher wird ein Gefühl von Zufriedenheit und Entspannung vermittelt.

Die größten Unterschiede zwischen "NIKaroma" und einer gewöhnlichen Zigarette sind:

1. Kein Teer oder schädliche Bestandteile für den menschlichen Körper, da es keine kanzerogenen Zusammensetzungen enthält

2. Keine Zündung erforderlich, führt daher nicht zur Produktion von mehr als 4.000 Bestandteilen, ausgelöst durch chemische Reaktionen, während der Zündung.

3. Keine Passivraucherbelastung und keine Umweltverschmutzung.

4. Kann problemlos in rauchfreien Zonen verwendet werden, weil Sie nicht rauchen, sondern inhalieren.

Diesen kleinen, aber feinen Unterschied verdanken Sie, dass ein Rauchverbot für Sie nicht zutrifft.

Es brennt nicht !
Darauf können Sie jeden hinweisen.

www.zigarette-ohne-tabak.de

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Profis gegen Profis

Auf Grund zunehmender Betriebskriminalität, insbesondere in der Gastronomie und im Einzelhandel, beschäftigen wir uns bereits seit mehr als 15 Jahren mit dieser Thematik.
Besonders im Bereich Kassenmanipulation sowie Diebstahl von Bargeld, Warenbeständen und sonstigem Inventar haben wir seit Jahren unsere stets weiterentwickelte Technik erfolgreich zum Einsatz gebracht.


Auch spezielle Testkaufvarianten sowie Filial-Observationen zählen seit Jahren zu unseren erfolgreichen Aufdeckungsmethoden.

Unsere ganzheitliche Projektbearbeitung beinhaltet:

1. kompetente Beratung

2. Erstellung eines Vorgehensprofils

3. Durchführung der einzelnen Maßnahmen

4. Dokumentation

5. Anhörungen der Täter

6. Abwicklung, z. B. Erstellung von Schuldanerkenntnissen (wenn benötigt)

7. Hausdurchsuchungen mit Einverständnis der Beschuldigten

8. Erstellung von Strafanzeigen (wenn benötigt)


Hier einige Beispiele von Profidieben, welche durch unsere speziellen Dienstleistungen aufgedeckt wurden:


A: Bereich Gaststätte

Durch Kassenmanupilation gelang es einer Bedienung, stets Beträge an der Kasse
vorbei zu schleusen bzw. durch Direktstornos Bargeld aus der Kasse zu entnehmen.

Aufgedeckter Schaden: ca. € 15.000,--


B: Bereich Bäckereiverkauf

Durch Niederbetragseinbonierung, z. B. statt € 3,-- nur € 0,30 oder statt € 18,-- nur € 1,80
gelang es einer Verkäuferin über Jahre hin kleine Summen zu entwenden.

Aufgedeckter Schaden: ca. € 18.000,--


C: Bereich Gastronomie

Einer Bedienung gelang es stets durch eigene mitgebrachte Ware Cocktails selbst
herzustellen und somit Umsatz in die eigene Tasche zu wirtschaften.

Aufgedeckter Schaden ca. € 15.000,--


D: Bereich Kühlraum/Lager, hier Gaststätte/Hotel

Ein Koch, welcher gleichzeitig Einkäuferfunktion hatte, gelang es durch erhöhte Preise,
welche er mit Lieferanten aushandelte, stets eine Provision zu seinen Gunsten zu erhalten.

Aufgedeckter Schaden ca. € 80.000,--


E: Bereich Kasse Supermarkt

Einer Kassiererin gelang es, stets eigene Leergutbons für nicht geliefertes Leergut
herzustellen und diese stets an sich auszuzahlen.

Aufgedeckter Schaden ca. e 75.000,--


Zahlreiche weitere Tricks entwickeln sogenannte "Klau-Profis", um sich
zu bereichern und somit SIE zu schädigen.
In einzelnen Fällen kann es zu Schädigungen, die bis zum Ruin des Unternehmens führen können, kommen.


Wir bieten durch professionelle Dienstleistungen Schutz, Prävention und Aufdeckung zu fairen Konditionen an, z. B.:

1. Testkäufe, pro Testkauf ab € 38,--

2. Filialobservation, pro Stunde ab € 30,--

3. Videokomplettüberwachung
(Langzeitaufzeichnung) ab € 675,-- pro Woche


Mit freundlichen Grüßen

Universal-Sicherheitsdienst GmbH
www.usd-security.de

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Videoüberwachung

Viele Gastronomen klagen über Verluste.
Häufige Ursache, fehlerhafte Abrechnungen und Schwund.


Restaurants und Gaststättenbesitzer klagen über Verluste, die häufig durch diese Fehler entstehen.

Mit einem Videosystem mit zusätzlicher Kassendaten-Einblendung können viele Wirte wieder ruhiger schlafen.
Warum Sie als Gastwirt ein Videosystem einsetzen sollten:

1. Werden die richtigen Preise in der Kasse eingetippt
Tippt der Kellner 2 Tassen Kaffee in die Kasse ein und gibt anschließend 3 Cappuccino aus, so ist von einem Fehler auszugehen.
Solche Fehler summieren sich schnell über den Monat auf einige hundert Euro hoch.
Bei Gaststätten ohne Schankanlage sind solche Fehler häufig an der Tagesordnung. Mit der Einblendung der registrierten Kassendaten in das
Videobild sind diese Fehler Schnee von gestern.

2. Wer hat den Mantel mitgenommen oder wer hat im Lager das Lendensteak mitgenommen?
Durch moderne Bewegungssuche in den aufgezeichneten Videobildern, müssen Sie nicht mühsam wie früher die ganzen Videos ansehen um etwas zu erkennen,
sondern Sie markieren nur den Bereich, der Sie interessiert (z.B. die Garderobe).
In nur wenigen Sekunden findet die Bewegungssuche, wer den Mantel mitgenommen, oder ob jemand aus dem Lager unberechtigt Fleisch oder andere Waren mitgenommen hat.

3. Suche nach Kassendaten
Jetzt wissen Sie, wer beispielsweise einen Storno eingab. Und im Video sehen Sie, warum es zum Storno kam.

4. Live-Bilder aus Ihrer Filiale oder dem Hauptgeschäft
Selbstverständlich können Sie auf die Live-Bilder und Aufzeichnungen über das Internet zugreifen. Sie sind im Urlaub und wollen kurz nach dem Rechten sehn?
- Auch das geht, einfach in das nächste Internet Café gehen und über den Internet Explorer auf Ihren Videoserver zugreifen. Selbstverständlich 3-fach
abgesichert, damit nur Sie auf diese Daten zugreifen können. 

5. Qualitäts-Management und Fehler erkennen
Wurde ordentlich aufgeräumt, oder steht Gerümpel überall herum? Werden die Stühle schon hochgestellt, obwohl noch Gäste am Verzehren sind?
Wie verhält sich der neue Mitarbeiter gegenüber den Gästen? Kommt es zu Rauchpausen, obwohl das Restaurant voll ist?
Alles Fragen, die Sie zukünftig nicht mehr erraten müssen wenn Sie mal nicht im Haus sind!

6. Verdeckte Kameras, die den Gast nicht stören
Damit sich Ihre Gäste nicht beobachtet fühlen, bieten wir speziell für die Gastronomie Kameras an, die nicht sofort als solche erkennbar sind.
Zum Beispiel im Rauch- oder Bewegungsmeldergehäuse. An der Tür bringen Sie einen Aufkleber an, “dass dieser Betrieb zu Ihrer Sicherheit Videoüberwacht wird”
und gleichzeitig informieren Sie Ihre Mitarbeiter. - Das ist alles. „Rechtlich ein Muss“

7. Aufgezeichnete Bilder Fernabrufen
Auf Ihre aufgezeichneten Videos können Sie ebenfalls über das Internet oder Netzwerk zugreifen. So muss niemand in die Filialen fahren, um Bilder
auszuwerten. Dabei können je nach Anzahl und Einstellungen der Kameras und der gewählten Speichergröße die Bilder mehrere Tage oder sogar Wochen
aufgezeichnet werden.

Haben Sie Interesse, so melden Sie sich bei der Unternehmensberatung Herrn Hilgert und stellen einen unverbindlichen Kontakt zu ihm oder uns her.
Eine zeitliche Investigation die sich vom ersten Kontakt schon für Sie lohnt!

www.ast-sicherheit.de

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Diebstahl in der Gastronomie

Durch die allgemeine schlechte wirtschaftliche Lage in der Bevölkerung und somit auch bei Ihren Mitarbeitern steigen die Zugriffe im Gastgewerbe.

IIn der Regel kann in jedem Betrieb ein Umsatzverlust von 3-10 % durch Bonbetrug oder Diebstahl von Lebensmitteln nachgewiesen werden. Seit geraumer Zeit arbeite ich sehr erfolgreich mit einer Detektei zusammen, welche auf diesem Gebiet sehr präzise und diskret arbeitet.

Mich überraschte wie preisgünstig solche Testkäufe mit zusätzlichem Zeugen und schriftlicher Dokumentation ist.

Wie haben Sie es bisher gehandhabt, wenn Sie einen Mitarbeiter bei der Veruntreuung erwischt haben?

Ermahnt?
Abgemahnt?
Den Lohn gekürzt?
Fristlos entlassen?


Egal welche Sie von den vier Möglichleiten anwenden, keine lässt Sie danach beruhigt schlafen. Sie haben nicht die Gewissheit, dass so etwas nicht wieder vorkommt.

Ermahnen, nutzt nichts. Wer einmal zulangt der langt bei der nächsten Chance auch wieder zu. Der Wert, oder die Schadenshöhe für Sie spielt da überhaupt keine Rolle! Ob 0,50 € oder 20 €, Diebstahl bleibt Diebstahl.

Abmahnen, ein Stück Papier, was nach Feierabend im Müllkasten landet und spätestens nach einer Woche vergessen ist. Meist ist man danach etwas bemühter und besonders freundlich zum Chef.

Den Lohn kürzen, Sie werden es nicht glauben auch das habe ich schon erlebt.- 10 € geklaut und der Chef zieht 300 € vom Lohn ab unter dem Vorwand "Strafe muss sein, wenn den Mitarbeiter das stört und auf die 300 € besteht, dann wird er fristlos gekündigt. Hallo, was soll das?? Was bezweckt man damit? Ich sehe das so: Der Mitarbeiter schluckt die 300 € und klaut sich bei der nächsten Gelegenheit nicht 300 €, sondern das Doppelte zurück.

Fristlos entlassen, das kommt der Sache schon etwas näher, aber der Schuss kann auch nach hinten gehen. Wenn Sie einen Mitarbeiter bei einem Bonbetrug erwischen, in dem er z.B. 5 Bier nicht boniert hat, so reicht dies nicht für eine fristlose Kündigung aus. Wenn Sie Glück haben, dann schluckt der Angestellte die Kündigung, aber wenn dieser ein bisschen pfiffig ist, geht er mit Ihnen vor das Arbeitsgericht und klagt auf Wiedereinstellung. Bis zur Klärung läuft sein Lohn weiter, ohne dass er seiner Arbeit nachgeht. Der Rechtsanwalt des Mitarbeiters wird behaupten, dass der Mitarbeiter nicht unterschlagen wollte, sondern legendlich vergaß die Biere zu bonieren und vergessen ist menschlich und Fehler werden vor dem Arbeitsgericht nicht bestraft. Also wird das Urteil lauten: "Wiedereinstellung oder eine gütliche Einigung mit einer angemessenen Abfindung. Nicht dass Sie meinen, das ist mit einem halben Gehalt je Beschäftigungsjahr dann getan, nein, die soziale Gegebenheit des Klagenden wird auch noch mit einbezogen und so kommt es vor, dass Mitarbeiter, welche erst ein halbes Jahr im Betrieb sind, Abfindungen von 5.000 €- 10.000 € erhalten. Das Einzige was für Sie sprechen wird, ist dass das Unternehmen nicht durch solch eine Abfindung in Gefahr gebracht werden darf, zumindest muss das Gericht hier Rücksicht nehmen. Aber was haben Sie erreicht? Der Mitarbeiter beklaute Sie und Sie dürfen auch noch dafür bezahlen. Die Gerichtskosten sind Ihnen sicher!

Das muss nicht sein!

Wenn Sie einen Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter Sie betrügt, ganz egal in welcher Form, dann muss die Konsequenz so durchschlagend sein, dass möglichen Trittbrettfahrern auch das Lachen vergeht. Kein Angestellter sollte sich jemals so sicher fühlen, dass nicht unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.

Besonders Thekenjobs und Jobs im Service, wo Angestellte die Getränke selber machen sind bei Langfingern begehrt und bedürfen einer größeren Aufmerksamkeit des Chefs. Im Spätdienst, wenn die Küche meist dünn besetzt ist, werden gerne kiloweise Fleisch und andere edle Produkte aus dem Haus geschafft. Auch Personen mit Schlüsselgewalt müssen dann und wann kontrolliert werden (Kameraüberwachung wenn das Haus geschlossen ist). Sie glauben gar nicht was in Ihrem Geschäft nach Feierabend noch so los sein kann. Von der privaten Personalfeier mit Alkohlexessen, bis zum Selbstbedienungsladen. Oftmals sind es aber regelmäßige kleine Artikel die verschwinden und nur schwer bemerkt werden. In der Summe des Ganzen, aufs Jahr verteilt, aber ein enormer Schaden für das Haus entsteht. Und das Schlimme an der Sache ist, nicht nur Ihre Existenz steht auf dem Spiel, sondern auch die Stelle der Mitarbeiter, welche unschuldig sind. Sogar das Finanzamt kann Ihnen Steuerhinterziehung nachsagen, wenn Ihre Wareneinsatzquote dadurch nicht stimmt, es sei denn Sie können beweisen, dass Sie massiv betrogen worden sind. Aber in der Beweispflicht sind Sie, Sie ganz alleine!

Wie schon gesagt sollten Sie einen Mitarbeiter beim Unterschlagen erwischen oder begründet in Verdacht haben, so ist der beste Weg, eine Detektei mit einzubeziehen. Es sollten mindestens sechs Testkäufe vereinbart werden, wo dieser Mitarbeiter durch zwei nicht bekannte Personen bei Testkäufen beobachtet wird. Zu diesem Zeitpunkt muss der Mitarbeiter sich unbeobachtet fühlen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie während der Beschattung das Haus verlassen. Wenn nun anhand der Registrierkasse, Uhrzeit und Tischnummer festgestellt wird, dass das verzehrte Produkt nicht boniert wurde, dann müssen Sie sammeln. Je mehr Bonbetrüge, umso besser! Einmal, vielleicht auch zweimal kann unter dem Aspekt "vergessen" fallen, aber nicht 4,5 oder gar 6 Betrügereien in einem kurzen aufeinander folgenden Zeitraum (z.B. zweimal die Woche auf drei Wochen verteilt). Wenn Sie nun hieb- und stichfeste Beweise haben, dann klagen Sie die betreffende Person bei der Staatanwaltschaft an. Bonbetrügereien unter 2.000 € sind ein Vergehensdelikt, aber nicht mehr! Deshalb freuen Sie sich über jeden Zugriff! Hier ein Rechenbeispiel:

Beispiel bei 5 Zugriffen:

Zugriff 1: 3 Bier und ein Brezel, entstandener Schaden 7,00 €

Zugriff 2: 2 Bier und ein Kaffee, entstandener Schaden 6,20 €

Zugriff 3: 1 Kuchen, 3 Kaffee, entstandener Schaden 8,70 €

Zugriff 4: 5 Cola und 2 Weizen, entstandener Schaden 14.80 €

Zugriff 5: 2 Tee, 3 Schnaps, 3 Bier, entstandener Schaden 15,90 €

Gesamtschaden bei allen Testkäufen bei nur einer Person 52,60 €

Jetzt machen Sie dem Mitarbeiter vor Gericht folgende Rechung auf:

52,60 € durch 5 Testkäufe = 10,52 € Durchschnittlicher Schaden pro Tag

Nehmen wir an, Sie beschäftigen den Mitarbeiter schon seit 1,5 Jahren, d.h. er arbeitet 240 Tage im Jahr X 1,5 = 360 Tage. Nun behaupten Sie, dass der Mitarbeiter Sie wohl von Anfang an betrogen hat und multiplizieren die Beschäftigungstage mit dem durchschnittlichen Betrug, das ergibt eine einzuklagende Gesamtsumme von stolzen 3.787,20 €, also auf jeden Fall kein Vergehensdelikt und eine Sache für die Staatanwaltschaft.

Nun noch ein kleines Gerücht in Luft gesetzt, dass unregelmäßige Kontrollen durchgeführt werden und Sie können etwas ruhiger Ihr Geschäft alleine lassen.

Ich darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass es durchaus auch möglich sein kann, dass Ihr Verdacht unbegründet war. Dann sehen Sie es unter dem Aspekt: "Bei dem Mitarbeiter kann ich mir doch sicher sein" Aber nach dreißig Jahren Erfahrung in allen gastronomischen Sparten kann ich sagen - das ist eher selten der Fall - "Leider".

Ihr Wolfgang Hilgert

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